…wir akut konfrontiert sind

Der Tod steht im Raum und wir sind gezwungen zu handeln. Ich versuche in diesen Momenten zu entschleunigen. Das eigentlich Bedeutsame ist geschehen. Ein Mensch ist gestorben. Ob man vorbereitet ist oder nicht – Hektik und Panik helfen jetzt nicht. Also durchatmen und überlegen was zu tun ist.

Ein Mensch stirbt zuhause
Eine Ärztin in den Prozess einbeziehen, die erreichbar ist, wenn der Tod eintritt. Handynummer! Wenn nicht, dann Krankenakte vorrätig halten, damit der Notarzt Einsicht bekommen kann. Sonst droht Beschlagnahme und Kripo im Haus.

Wenn der Tod eingetreten ist, Arzt benachrichtigen. Der Arzt schreibt den Leichenschauschein aus – erst danach darf überführt werden.

36 Stunden darf aufgebahrt werden. Das Fenster öffnen, warme Zudecke gegen ein Laken austauschen. Wenn gewünscht, die Verstorbene waschen, neu einkleiden, betten (Versorgung des Verstorbenen)

Spirituelle Begleitung klären – soll ein Geistlicher gerufen werden?

Bestatter/in anrufen und absprechen, wann die Überführung in den Klimaraum stattfinden soll.

Aus dem Kranken-Sterbezimmer ein Totenzimmer machen (Medizinisches Material entsorgen, Kerze anzünden, Fenster öffnen, aufräumen, Ruhe einkehren lassen)

Bei Tod im Krankenhaus
Vorher klären, ob die Verstorbene noch einmal nach Hause kommen möchte – unbedingt die Bestatter/in so früh wie möglich in den Prozess einbeziehen.

Bei Tod im Hospiz oder ähnlichen Einrichtungen
In allen Hospizen ist eine Aufbahrung für 24 Stunden möglich.

In Pflegeheimen nachfragen, wie es gehandhabt wird- von Haus zu Haus kann das sehr unterschiedlich sein.

Bei Unfall oder plötzlichem Tod
…gibt es immer eine Beschlagnahme/eventuell Obduktion – eine Aufbahrung ist nachträglich möglich – allerdings nur stundenweise. Bei schockhaften Toden ist es sinnvoll, wenn man sich gut mit dem Bestatter bespricht, was genau jetzt passieren wird. Abschiednahmen können fast immer stattfinden! Wenn man keine Gelegenheit hatte sich zu verabschieden, kann das zu Traumen führen, die langanhaltend das eigene Leben beeinträchtigen. Deswegen rate ich hier unbedingt zu einer gewissenhaften Begleitung.

Notwenige Papiere
Der erste Schritt ist die Benachrichtigung des Arztes, der die Feststellung des Todes übernimmt und den Leichenschauschein ausfüllt.

Für die Sterbeurkunden werden der Personalausweis /Personenstandurkunden /Geburtsurkunde/ Heiratsurkunden/ Scheidung benötigt.

Bestattungsfragen
Hier entstehen viele Fragen, die vorzugsweise in einer Vorsorge schon geklärt wurden. Wenn nicht, heißt es auch hier gut überlegen, was richtig und passend ist. Möglichst ohne Stress und Termindruck.

Ist eine Feuer – oder Erdbestattung gewünscht?
Soll es eine Abschiedsfeier geben und wieweit möchten die An- und Zugehörigen sich einbringen?
Welcher Friedhof oder Bestattungsort ist passend?

Je nach Wunsch und Konstellation kann die Planung der Beerdigung sehr aufwändig sein und sich innerhalb des Prozesses anders entwickeln als anfänglich geplant. Die Zeit zwischen Tod und Bestattung ist eine besondere Zeit, in der die Trauer ihren Platz hat – Ruhe, Langsamkeit und Nicht-Orientiert-Sein gehören dazu.

Genauer Hinweise finden Sie auf dem Online Portal www.portadora.de

Ordnungsbehördliche Beisetzungen
Wenn es keine Bestattungspflichtigen (z.B. Angehörige) gibt, übernimmt die Stadt (das Ordnungsamt) die Beerdigung der Verstorbenen und beauftragt dafür bezirklich festgelegte Bestatter.

Sozialbestattungen
Der bestattungspflichtigen Angehörigen beziehen Hartz IV oder Grundsicherung und beantragen eine Kostenübernahme, die vom Amt ausgestellt wird. Darin enthalten sind Bestatterkosten € 750,00 die Kosten für das Krematorium und die Friedhofsstelle bis zu einer bestimmten Höhe (Absprache mit dem Amt!!). Es besteht freie Bestatterwahl. Eine Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich möglich, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe (2.600.- Selbstbehalt). Es ist unterschiedlich, ob bei einer Prüfung das Geld für den Unterhalt genutzt werden muss. Das sind “Kann -Verordnungen“, die unterschiedlich ausgelegt werden.